Am 25. September 2024 sprach sich der Urner Landrat gegen eine Studie zu den Auswirkungen eines vierspurig befahrbaren Gotthard-Strassentunnels aus. Dieses deutliche Nein, unterstützt von der Urner Regierung, setzt ein starkes Signal gegen die Bestrebungen, den Gotthard-Strassentunnel ab 2033 vierspurig zu öffnen. Die Alpen-Initiative begrüsst diese Entscheidung als klares Bekenntnis zum Schutz der Alpen.
Das Postulat, eingebracht von Landrat Ivo Schillig (FDP), fordert eine wissenschaftliche Untersuchung der ökologischen, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Auswirkungen eines Vierspur-Betriebs am Gotthard im Vergleich zur aktuellen Situation. Schillig beteuerte, dass die Studie rein wissenschaftlichen Nutzen habe und den Alpenschutzartikel nicht infrage stelle. Die Alpen-Initiative hingegen sieht in dem Postulat einen Versuch, den Weg für eine Aufweichung des Alpenschutzes zu ebnen – eine Ansicht, die auch die Urner Regierung teilt. Der Regierungsrat unterstrich in seiner Stellungnahme: «Der grösste Mehrwert einer solchen Studie liegt in der Unterstützung der absehbaren verkehrspolitischen Diskussionen über das Verkehrsregime am Gotthard.»
Das Nein des Landrats zur Studie ist wichtig. Denn ein Vierspur-Betrieb am Gotthard würde den Transitverkehr signifikant erhöhen, was zu mehr Lärm, schlechterer Luftqualität und zusätzlichen Staus nicht nur im Kanton Uri, sondern auch in Regionen wie Luzern, Basel und Chiasso führen würde. Die lokale Bevölkerung wäre durch den verstärkten Verkehr einer noch höheren Belastung ausgesetzt.
Ein starkes Bekenntnis zur Standesinitiative
Das Nein zur Studie ist auch ein Ja zur
Standesinitiative 23.310 «Verkehrsregime Gotthard-Transitstrassenverkehr», die der Urner Landrat einstimmig angenommen hat. Mit dieser fordert der Kanton Uri den Bund auf, den Verkehr durch der Gotthardachse zu reduzieren und zu steuern, ohne die Kapazitäten zu erweitern. Die Initiative wird derzeit in der nationalrätlichen Verkehrskommission behandelt. Der Bund ist nun in der Verantwortung, mutige und vorausschauende Massnahmen zu ergreifen, um den Verkehr am Gotthard effizienter zu lenken und den Zustrom zu verringern. Nur durch solche Schritte kann die Bevölkerung entlang der Transitachsen nachhaltig vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs geschützt werden.
30 Jahre Verfassungsauftrag zum Alpenschutz
Seit über drei Jahrzehnten setzt sich die Alpen-Initiative für den Schutz des Alpengebietes vor den schädlichen Auswirkungen des Transitverkehrs ein. Dank dem Alpenschutzartikel in der Verfassung ist der Bund seit 1994 verpflichtet, die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass zu begrenzen, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist. Der Schwerverkehr soll seither auf die Schiene verlagert werden und die Kapazitäten der alpenquerenden Strassen sind in ihrer heutigen Form zu bewahren. Dieser Verfassungsauftrag schützt besonders die vom Transitverkehr betroffenen Regionen, wie den Kanton Uri.