32 Jahre Alpenschutz – und noch immer nicht am Ziel
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32 Jahre Alpenschutz
Am 20. Februar 1994 entschied sich die Schweiz für den Alpenschutz. 32 Jahre später steht die Verlagerungspolitik unter Druck. Der verfassungsmässige Auftrag ist noch immer nicht erfüllt.
Ein Entscheid, der bis heute verpflichtet
Am 20. Februar 1994 sagten Volk und Stände – entgegen der Empfehlung von Bundesrat und Parlament – Ja zur Alpen-Initiative. Mit diesem Beschluss wurde der Schutz der Alpen vor übermässigem Transitverkehr in der Bundesverfassung verankert: Der alpenquerende Güterverkehr soll konsequent von der Strasse auf die Schiene verlagert werden.
Was damals wie eine David-gegen-Goliath-Geschichte begann, wurde zu einem verkehrspolitischen Grundsatzentscheid mit internationaler Ausstrahlung. Die Schweiz bekannte sich zu einer alpen- und umweltverträglichen Verkehrspolitik. Nicht aus Symbolik, sondern aus Verantwortung gegenüber Mensch und Natur.
Ein Blick zurück
Unser Video zeigt bewegende Momente aus 32 Jahren Engagement für den Alpenschutz.
32 Jahre Alpenschutz
Die Verlagerung in der Krise
Die Alpen-Initiative hat konkrete Verlagerungsinstrumente wie die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), den Ausbau des Schienengüterverkehrs oder die Rollende Landstrasse (Rola) ermöglicht. Über viele Jahre wurden hunderttausende Lastwagen auf die Schiene gebracht.
Doch heute befindet sich die Verlagerungspolitik an einem Wendepunkt. Das gesetzliche Ziel von maximal 650’000 alpenquerenden Lastwagenfahrten pro Jahr wird mit 310’000 Lastwagen (Stand 2024) zu viel weiterhin deutlich überschritten. Gleichzeitig wurde die Rollende Landstrasse Ende 2025 vorzeitig eingestellt – ein einschneidender Rückschritt für den Alpenschutz.
Gleichzeitig wächst der politische Druck, Investitionen in die Bahn zurückzufahren. Unter Verweis auf die Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten wird suggeriert, das Problem löse sich von selbst. Doch auch Elektro-Lastwagen verursachen Stau, Lärm, verbrauchen viel Fläche und bringen erhöhte Sicherheitsrisiken mit sich. Der Alpenschutzartikel jedoch verlangt mehr als CO₂-Reduktion – er verlangt eine Begrenzung der gesamten Belastungen.
Die Belastung der Alpen bleibt real
Der Verkehr auf den Transitachsen ist nicht nur ein politisches Thema – er ist im Alltag der Alpenbevölkerung spürbar. In den engen Alpentälern konzentrieren sich Schadstoffe und Lärm aufgrund der Topografie stärker als im Mittelland. Die Folgen zeigen sich in Atemwegserkrankungen, chronischer Lärmbelastung und beeinträchtigter Lebensqualität. Zudem belastet der zunehmende Verkehr die sensiblen Ökosysteme.
Auch der Freizeit- und Tourismusverkehr nimmt weiter zu. Überfüllte Transitachsen, Ausweichverkehr durch Berggemeinden und zunehmender Nutzungsdruck auf die Flächen verschärfen die Situation zusätzlich. Eine zeitgemässe nationale Strategie fehlt bis heute.
Der Auftrag bleibt bestehen
32 Jahre nach dem Volksentscheid ist klar: Der Bund kommt seinem verfassungsmässigen Auftrag noch immer nicht ausreichend nach. Der 20. Februar 1994 markiert einen mutigen Moment in der Schweizer Demokratiegeschichte. Er war ein Versprechen an die Bevölkerung in den Alpen und an die kommenden Generationen.
Pro Alps setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieses Versprechen eingelöst wird. Für eine konsequente Verlagerungspolitik. Für wirksame Instrumente. Für lebenswerte Alpen.
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