Akute Krise in der Verlagerung – LSVA-Revision muss hier nachschärfen
Die Verlagerungspolitik steht unter Druck. Pro Alps fordert griffige Massnahmen, damit die LSVA ihre Wirkung bereits vor 2029 entfalten kann.
Pro Alps
Beitrag teilen

Lastwagen am Portal des Gotthard-Strassentunnel
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ein zentrales Instrument zur Güterverlagerung auf die Schiene sein. Mit dem heute veröffentlichten Vorschlag zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) geht der Bundesrat einen Schritt in die richtige Richtung – bleibt jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.
Pro Alps begrüsst insbesondere die Abklassierung der EURO-VI-Fahrzeuge ab 2029. Das ist eine wichtige Massnahme mit langfristiger Wirkung. Auch die künftige Einbindung elektrisch angetriebener Lastwagen ins LSVA-System ist richtig. Denn diese Fahrzeuge verursachen ebenfalls erhebliche externe Kosten. Doch für die akut gefährdete Verlagerungspolitik reichen die heute vorgesehenen Schritte nicht aus. Die LSVA muss zeitnah im Rahmen der Bedingungen im Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU ausgeschöpft werden.
Akute Verlagerungskrise bleibt unbeantwortet
Trotz wichtiger Weichenstellung ab 2029 trägt die vorliegende LSVA-Revision zu keiner Entspannung in der akuten Verlagerungskrise bei. In den nächsten vier Jahren hat der Bundesrat keine griffige Massnahmen vorgesehen. Dabei ist der Handlungsbedarf dringend: Die Verlagerungszahlen sinken, bei SBB Cargo wird abgebaut und die Rollende Landstrasse (Rola) soll Ende 2025 eingestellt werden. Es droht eine Lastwagenflut. «Die Politik lässt zu, dass die Allgemeinheit Milliardenkosten des Schwerverkehrs trägt, während bewährte Instrumente wie die Rola wegen 2,2 Millionen Defizit eingestellt werden. Die LSVA muss bereits ab 2026 die Rolle übernehmen, die ihr zugedacht ist», sagt Silvan Gnos, Verantwortlicher Politik von Pro Alps. Das Parlament muss nun die Chance nutzen, die LSVA als tragende Säule der Verlagerungspolitik zeitnah zu stärken.
Konkrete Nachbesserungen im Parlament nötig
Damit die LSVA auch vor 2029 ihre Lenkungswirkung entfalten und zur Finanzierung der Verlagerung beitragen kann, fordert Pro Alps:
- Frühzeitige Abklassierung der EURO-VI-Fahrzeuge ab 2026, da mit elektrisch betriebenen Lastwagen bereits heute sauberere Alternativen bestehen.
- Alternativ die kurzfristige Anhebung der geltenden LSVA- Abgabesätze ab 2026, um kurzfristig eine stärkere Lenkungswirkung zu erzielen. So könnten rund 70 Millionen Franken jährlich für die Verlagerung mobilisiert werden.
- Vollständige Inflationsanpassung der bestehenden Abgabesätze, um den realen Wertverlust der LSVA seit 2001 auszugleichen.
- Automatische Teuerungsanpassung der LSVA, um eine stetige Entwertung zu verhindern und Planungssicherheit zu schaffen.
- Einführung einer LSVA für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen, mit gezielten Ausnahmen für das Gewerbe. Neben den enormen externen Kosten führt die fehlende Bepreisung von Lieferwagen zu einer Verlagerung von schweren auf ineffiziente leichte Nutzfahrzeuge.
- Verschärfung der CO₂-Flottenziele für schwere Nutzfahrzeuge bis 2030, im Einklang mit den jüngst verschärften EU-Vorgaben. Die EU hat ihr Reduktionsziel für 2030 bereits von 30 auf 45 Prozent erhöht und zusätzliche Vorgaben, etwa für Sattelauflieger, beschlossen. Die Schweiz darf hier nicht zurückbleiben, wenn sie den Schwerverkehr wirksam dekarbonisieren will.
Pro Alps
Beitrag teilen