Die Durchfahrtsabgabe lanciert eine wichtige Diskussion
Pro Alps macht sich stark für wirksame Massnahmen zur Lenkung des überbordenden Freizeit- und Ferienverkehrs durch die Alpen
Pro Alps
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Pro Alps macht sich stark für wirksame Massnahmen zur Lenkung des überbordenden Freizeit- und Ferienverkehrs durch die Alpen. Wir begrüssen den parlamentarischen Vorstoss zur Durchfahrtsabgabe und sehen ihn als wichtigen Denkanstoss. Gleichzeitig wirft er aber zentrale Fragen zur Rechtslage und Mittelverwendung auf. Die Einnahmen einer Abgabe müssen zwingend den betroffenen Regionen zugutekommen.
Der Bundesrat und das Parlament zeigen sich bis jetzt plan- und willenslos, um die Alpenregion wirksam vor den negativen Auswirkungen des zunehmenden alpenquerenden Personenverkehrs zu schützen. Trotz breiter Unterstützung in der Bevölkerung hat beispielsweise der Nationalrat im Mai verschiedene Vorstösse knapp abgelehnt, die eine dynamische Alpenmaut forderten. Pro Alps prüft seither die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative zu diesem Instrument. Nun bringt der in der Sommersession durch mehrere Parlamentsmitglieder eingereichte Vorstoss zur Einführung einer Durchfahrtsabgabe (DA) weitere Dynamik in die Debatte zum Ferienverkehr über die Alpen.
«Sofern die Durchfahrtsabgabe rechtlich zulässig ist und zu einer spürbaren Verkehrsentlastung entlang der Transitachsen führt, ist sie durchaus unterstützenswert», sagt Nara Valsangiacomo, Präsidentin von Pro Alps. «Für uns ist entscheidend, dass das Instrument wirksam auf unser Vereinsziel einzahlt: Der Schutz des ökologisch sensiblen Alpengebietes vor den Belastungen des Transitverkehrs und der Erhalt der Alpen als Lebensraum.»
EU-Abkommen dürfen nicht gefährdet werden
Am Gotthard beträgt der Anteil ausländischer Fahrzeuge an reiseintensiven Tagen bis zu 80 Prozent. Eine Durchfahrtsabgabe könnte an Spitzentagen also durch eine Lenkung des Verkehrs die Situation entlang der Transitachsen potenziell entschärfen. Pro Alps unterstützt darum alle Denkansätze und Ideen, welche die Lenkung des alpenquerenden Freizeitverkehrs zum Ziel haben.
Gleichzeitig bestehen grosse Zweifel, ob die Einführung einer Durchfahrtsabgabe mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz kompatibel umzusetzen wäre, namentlich mit dem Landverkehrsabkommen (LVA) und dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU. «Gerade das Landverkehrsabkommen schützt zentrale Elemente der Schweizer Verkehrspolitik, etwa die Schwerverkehrsabgabe, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen. Diese Errungenschaften darf die Schweiz nicht aufs Spiel setzen», betont Valsangiacomo.
Einnahmen zielgerichtet einsetzen
Unabhängig von der rechtlichen Frage fordert Pro Alps eine klare Zweckbindung: Einnahmen aus einer allfälligen Abgabe sollen gezielt dem Schutz des Alpenraums dienen, etwa indem die Mittel in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), ins Agglomerationsprogramm der betroffenen Transitregionen oder in konkrete Massnahmen gegen die Belastungen durch den Transitverkehr fliessen. Eine Nutzung der Einnahmen für den weiteren Ausbau der Nationalstrassen, wie der aktuelle Vorstoss es vorsieht, steht im Widerspruch zu den Anliegen der betroffenen Bevölkerung.
Aufgrund der rechtlichen Zweifel und der problematischen Mittelverwendung bleibt für Pro Alps die Forderung nach einer dynamischen Alpenmaut weiterhin zentral. Über Mehrfahrtenkarten oder gezielte Ausnahmeregelungen kann den Anliegen der Bevölkerung der Transittäler besser Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird die lokale Bevölkerung von den Touristenstaus entlastet.
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