Die LSVA muss in ihrer Rolle als tragende Säule der Verlagerungspolitik gestärkt werden
Pro Alps
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Bundeshaus
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) ist auf die Beratungen über die Revision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingetreten. Pro Alps wurde zur Anhörung in der Kommission eingeladen und sprach sich für eine ambitioniertere LSVA-Revision aus, um dem Verlagerungsnotstand zu entgegnen. Die LSVA für Diesel-Fahrzeuge muss schon vor 2029 verteuert werden. Zudem muss die LSVA regelmässig an die Teuerung angepasst und eine Abgabe für leichte Nutzfahrzeuge im kommerziellen Güterverkehr eingeführt werden.
Die Verlagerungspolitik steckt mitten in einer akuten Krise. Das gesetzliche Verlagerungsziel von 650’000 alpenquerenden Lastwagenfahrten pro Jahr wurde 2024 um 310’000 Fahrten überschritten. Spätestens im Jahr 2026 drohen über 1’000’000 Lastwagenfahrten durch die Schweizer Alpen. Die SBB Cargo streicht den kombinierten Verkehr im Inland zusammen, und die Rollende Landstrasse (Rola) wird Ende 2025 vorzeitig eingestellt. Die Politik muss zur Gegensteuer ansetzen und die Verlagerung mit einer ambitionierten LSVA-Weiterentwicklung stärken!
Die LSVA ist ein zentrales Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik. Doch nach 20 Jahren stösst das System an seine Grenzen und benötigt eine ambitionierte Revision – erst recht in Anbetracht der Lage bei der Verlagerung. Aktuell decken Strassentransporte den Grossteil der von ihnen verursachten Umwelt-, Stau- und Gesundheitskosten nicht, was den Wettbewerb mit der umweltfreundlicheren Schiene verzerrt. Die LSVA muss wieder stärker zur Kostenwahrheit im Schwerverkehr beitragen. Der Bundesrat will, dass ab 2029 elektrische Lastwagen auch LSVA bezahlen. Gleichzeitig werden die Tarife für Diesel-Lastwagen erhöht. Dadurch soll die Dekarbonisierung sowie die Einnahmen aus der LSVA gesichert werden. Für Pro Alps ist es jedoch unverständlich, weshalb die Politik mit der Preiserhöhung von Diesel-Lastwagen gemäss dem jetzigen Entwurf bis 2029 zuwarten möchte.
Die nationalrätliche Verkehrskommission (KVF-N) hat die Beratungen zur Weiterentwicklung der LSVA begonnen. Pro Alps wurde dabei zur Anhörung eingeladen und konnte ihre Forderungen einbringen: Der nach Landverkehrsabkommen mit der EU höchste zulässige LSVA-Betrag muss ausgeschöpft, Diesel-Fahrzeuge umgehend stärker besteuert, und ein automatischer Teuerungsausgleich der Beträge eingeführt werden. Zusätzlich fordert Pro Alps die Einführung einer LSVA für leichte kommerzielle Güterfahrzeuge ab 2,5 Tonnen.
Die LSVA muss ab sofort zur Stärkung der Verlagerung genutzt werden. Nach den Anhörungen ist die Detailberatung in der Kommission auf den 25. August angesetzt. Pro Alps wird die LSVA-Revision eng begleiten und sich für ihre ambitionierte Weiterentwicklung im Dienst der Verlagerung einsetzen.
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