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Pro Alps ist alarmiert über den Beschluss der Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N). Die Lastwagen-Lobby hat mit Nachdruck agiert und die Revision der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verschlechtert.

 

Die Verkehrskommission des Nationalrats hat sich zum dritten Mal getroffen, um über die Revision der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu diskutieren. Die jüngsten Entscheide zeigen, dass wirtschaftliche Interessen erneut stärker gewichtet wurden als Umwelt- und Alpenschutz. Der ohnehin schon unzureichende Entwurf des Bundesrats wurde durch die bürgerliche Mehrheit in der KVF-N noch weiter verschlechtert. Die Folge ist eine Verschärfung der Verlagerungskrise, die Rückkehr der Lastwagen auf die Strassen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Ausserdem drohen dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) Einnahmeausfälle von bis zu 700 Millionen Franken – Gelder, die für dringend nötige öV-Projekte fehlen würden. David Roth, Vorstandsmitglied von Pro Alps und Nationalrat in der Verkehrskommission, fasst die Situation wie folgt zusammen: «Das Gesetz ist schlecht konzipiert und wird die aktuelle Krise im Güterverkehr weiter verschärfen».

Eine LSVA für Elektro-Lkw erst ab 2031
Derzeit unterliegen Elektro-Lastwagen nicht der LSVA. Im Entwurf des Bundesrates zur Weiterentwicklung der LSVA war unter anderem vorgeschlagen, die LSVA ab 2029 auch auf Elektro-Lastwagen auszuweiten. Pro Alps hat sich für eine frühere Einführung ab 2027 eingesetzt, da Lastwagen – egal ob Diesel oder Elektro – Platz beanspruchen, Lärm verursachen, Feinstaub in die Umwelt abgeben, für Staus verantwortlich sind und Gesundheitskosten verursachen. Pro Alps zeigt sich befremdet über die Richtung, welche die Kommission mit ihren Entscheiden eingeschlagen hat. Die Kommission hat beschlossen, Diesel-Lastwagen, noch stärker als ursprünglich vom Bundesrat gedacht, zu begünstigen. Das heisst, die LSVA erst ab 2031 einzuführen und ihnen einen «Mindestbetrag» für die Reduzierung zuzuweisen, anstatt den zuvor im Gesetzesentwurf vorgesehenen Höchstbetrag. Dies ist ein Angriff auf das Ziel der LSVA und den Willen der Bevölkerung, Güter auf der Schiene und nicht auf der Strasse zu transportieren.

Keine Verpflichtung zur Anpassung an die Teuerung
Jeder Lkw über 3.5 Tonnen, der auf Schweizer Gebiet fährt, muss die LSVA entsprechend seinem Gewicht, der zurückgelegten Strecke und seiner Emissionsklasse (Abgasklasse je nach Modernität des Lkw) entrichten. Das LSVA-Gesetz wurde 2001 eingeführt und der Betrag seither nur einmal angepasst. Aufgrund der Inflation ist der Betrag somit gesunken. Pro Alps hielt den Entwurf des Bundesrates zur Gesetzesrevision für zu schwach. Dieser sah nämlich lediglich vor, dass der Bundesrat «die Höhe der Pauschalabgabe an die Teuerung anpassen kann». Pro Alps unterstützte damals den Vorschlag, die LSVA ab einer kumulierten Inflation von 3% automatisch an die Teuerung anzupassen. Dies hätte einen langfristig stabilen und fairen Betrag ermöglicht. Leider hat die Lkw-Lobby erneut eine Gesetzesverbesserung verhindert und diesmal den Status quo beibehalten. Das Ergebnis: Die LSVA wird aufgrund der Inflation von Jahr zu Jahr an Wert verlieren.

Pro Alps wird sich weiterhin im Nationalrat für eine Verbesserung der LSVA einsetzen, da das Dossier voraussichtlich in der Wintersession vorgelegt wird.

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