KVF-N greift zentrale Fragen zu Transitverkehr und Verlagerung auf
Pro Alps
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Personenverkehr in die Alpen
Die nationalrätliche Verkehrskommission (KVF-N) will eine verkehrsabhängige Durchfahrtsabgabe zum Schutz des Alpengebiets vor dem Transitpersonenverkehr einführen. Zudem soll die Förderung des alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) über 2030 hinaus weitergeführten werden. Zudem verlangt sie mehr Klarheit bei der Ausbaustrategie des nationalen kombinierten Verkehrs (KV).
Der verfassungsmässige Alpenschutz steht zunehmend unter Druck – durch den wachsenden Transitpersonenverkehr ebenso wie durch die stockende Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Die KVF-N hat sich in ihrer jüngsten Sitzung mit zentralen verkehrspolitischen Weichenstellungen befasst und mehrere Entscheide gefällt: zur Eindämmung des Transitpersonenverkehrs, zur Zukunft des alpenquerenden UKV sowie zur weiteren Entwicklung des KV in der Schweiz.
Durchfahrtsabgabe: Auch KVF-N gibt grünes Licht
Nach dem einstimmigen Ja des Ständerats hat nun auch die KVF-N die Motion zur Einführung einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe für Transitfahrten angenommen. Pro Alps begrüsst diesen Schritt als wichtiges Signal zur Lenkung des stark zunehmenden Personenverkehrs und zur Entlastung der Alpentäler auf den Nord-Süd-Achsen. Die Durchfahrtsabgabe soll gezielt Verkehrsspitzen reduzieren und einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des verfassungsmässigen Alpenschutzauftrags leisten. Bezüglich der Verwendung der Einnahmen plädiert Pro Alps für eine Verwendung der Einnahmen zugunsten der Bahninfrastruktur und des Alpenschutzes.
Verkehrskommissionen wollen UKV-Förderung auch nach 2030
Der Bundesrat hatte im jüngsten Verlagerungsbericht trotz der angespannten Lage im alpenquerenden Güterverkehr darauf verzichtet, die Förderung des UKV über 2030 hinaus zu verlängern. Sowohl die KVF-S als auch nun die KVF-N halten diesen Entscheid für nicht zielführend. Beide Kommissionen haben deshalb gleichlautende Motionen eingereicht, mit denen sie die Weiterführung der UKV-Abgeltungen über 2030 hinaus verlangen. Der UKV ist das Rückgrat des alpenquerenden Schienengüterverkehrs und ein zentrales Instrument zur Umsetzung des verfassungsmässigen Verlagerungsauftrags.
KVF-N fordert Einblick in die Zukunft des kombinierten Verkehrs
Nach dem Entscheid des Ständerats hat nun auch die KVF-N dem verbliebenen Punkt der Komissionsmotion KVF-S zur Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo zugestimmt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen «Umsetzungsplan Entwicklung KV Schweiz bis 2035» vorzulegen. Unter Federführung des Bundes sollen die Akteure aus Strasse, Schiene und Kantonen zusammengebracht werden, um die Voraussetzungen bei Terminals, Trassen und Raumplanung zu schaffen. Ziel ist es, das Verlagerungspotenzial von 500’000 bis zu 1 Million Lastwagenfahrten pro Jahr auf die Schiene zu nutzen.
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