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Der frühzeitige Wegfall der Rollenden Landstrasse auf Ende 2025 ist ein Warnsignal: die Verlagerung auf die Schiene ist kein Selbstläufer.

Der Ständerat will die Fortführung der Betriebs­beiträge für den transalpinen kombinierten Verkehr über 2030 hinaus. Für kurzfristige Entlastungs­massnahmen soll der Bundesrat die freiwerdenden Rola-Mittel einsetzen.

 

Ohne Kurskorrektur laufen die Betriebs­abgeltungen für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) Ende 2030 aus. Die Massnahme wurde eingeführt, um den strukturellen Nachteil der Schiene gegenüber der Strasse aus­zugleichen. Angesichts des Verlagerungs­notstands sprach sich der Stände­rat heute für eine Verlängerung der Förderung aus. Die Vorlage reagiert auf eine besorgnis­erregende Entwicklung: Der transalpine Schienen­güterverkehr hat in den letzten Jahren zunehmend Verkehr an die Strasse verloren. Der Entscheid ist ein grund­sätzliches Bekenntnis zum verfassungs­mässigen Verlagerungs­auftrag.

UKV als Rück­grat der alpen­querenden Verlagerung
Der kombinierte Verkehr ist von zentraler Bedeutung für die Verlagerung des Transit­güter­verkehrs durch die Schweizer Alpen. Mit einem Anteil von über 70 Prozent des alpen­querenden Schienen­güter­verkehrs bildet er das Rückgrat der Verlagerungs­politik. In den letzten Jahren hat er unter anderem auf Grund des unfairen Wettbewerbs zwischen Strasse und Schiene sowie der zunehmenden Infrastruktur­problemen im Ausland an Transport­mengen verloren. Dass die Abgeltungen nach Gesetz jährlich abzunehmen haben und Ende 2030 auslaufen, hat die Krise zusätzlich verschärft.

Die Folgen sind mehr Last­wagen­fahrten durch die Alpen, zunehmende Lärm- und Schad­stoff­belastungen sowie eine weitere Entfernung vom verfassungs­mässigen Verlagerungs­ziel. Die Weiter­führung der UKV-Abgeltungen ist für die Alpen­region entlang der Transit­achsen daher eine überlebens­wichtige Massnahme. Dass die Abgeltungen neu nicht jährlich abzunehmen haben, begrüsst Pro Alps ausdrücklich.

Rola-Gelder für die Verlagerung sichern
Mit dem früh­zeitigen Aus der Rollenden Land­strasse (Rola) Ende 2025 gerät der Alpen­schutz zusätzlich unter Druck. Der Ständerat hat heute ebenfalls entschieden, die Mittel, welche zur Förderung der Rola bis Ende 2028 reserviert waren, weiterhin für die Verlagerungs­politik zu verwenden. Für den Alpen­schutz ist dies zentral: Die Gelder können helfen, ehemalige Rola-Verkehre auf der Schiene zu behalten und so die negativen Auswirkungen des Rola-Aus effektiv zu begrenzen. Pro Alps wird sich mit Druck dafür einsetzen, dass der Bundes­rat dieser Forderung auch genügend nachkommt.

Als nächstes liegt es am Nationalrat, dem Ständerat zu folgen.

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