Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wem Sie etwas vererben möchten? Möchten Sie, nebst Ihren Angehörigen, auch Freunde oder eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen? Um Ihren letzten Willen umzusetzen, braucht es ein Testament. Damit sorgen Sie für die Zukunft vor, regeln Ihre Hinterlassenschaft und legen Ihre Wünsche rechtsgültig fest.
Ein Testament für den Alpenschutz – warum?
Sind Sie auch gerne in den Bergen unterwegs? Fasziniert von der Vielfalt an Pflanzen und Tieren? Wandern Sie auch gerne durch Wälder, über Felsen hoch hinauf zum Gipfelkreuz?
Pro Alps engagiert sich seit über 35 Jahren, um diesen sensiblen und einzigartigen Lebenraum auch für kommende Generationen zu erhalten. Sie können uns dabei unterstützen. Pro Alps in Ihrem Testament zu berücksichtigen bedeutet, sich über Ihre Lebenszeit hinaus für lebenswerte Alpen einzusetzen.
Mit einem Testament sorgen Sie für klare Verhältnisse – auch für die Hinterbliebenen. Pro Alps ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert von Ihrem Erbe fliesst somit ohne Abzüge in den Alpen- und Umweltschutz.
«Früher als Alpen-Initiative heute als Pro Alps ist der Verein etabliert und wirkt seit über 35 Jahren vertrauenswürdig zum Schutz der Alpen.»
Pro Alps in meinem Testament erfassen – wie geht das?
Um Ihr Testament zu erstellen, brauchen Sie kein spezielles Vorwissen. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf:
So erstellen Sie Ihr Testament
Übersicht der Vermögenswerte schaffen Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen. Unabhängig von der Grösse wird es mehr als Geld, Aktien und Versicherungspolicen umfassen: Denken Sie auch an Schmuck, Kunstobjekte, Fahrzeuge, ein Ferienhaus oder Landbesitz.
Gesetzliche Erbteilung Wem möchten Sie etwas hinterlassen? Beachten Sie dazu die gesetzlichen Vorgaben – dazu hilft Ihnen ein Testament-Rechner.
Wer bekommt was? Wem möchten Sie welche Beträge oder Objekte hinterlassen? Denken Sie an Ihre Pflichterben und jene Menschen oder Organisationen, die Sie berücksichtigen wollen.
Rechtsgültigkeit Eigenhändige Erstellung: Lassen Sie es im Zweifelsfall von einer Fachperson prüfen oder wählen Sie ein notarielles Testament.
Willensvollstreckung Ein Willensvollstrecker oder eine Willensvollstreckerin sollte eine neutrale und fähige Person sein, die in Ihrem Auftrag handelt und Ihren letzten Willen umsetzt. Sie verwaltet das Nachlassvermögen, hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und erledigt alle administrativen Belange. Eine solche Person ist nicht in jedem Fall notwendig.
Wie bewahre ich mein Testament auf? Sie können Ihr Testament zu Hause aufbewahren. Allerdings besteht die Gefahr, dass es nicht gefunden wird. Der einfachste und kostengünstigste Weg ist die Hinterlegung bei Ihrer Gemeinde. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Amtsstelle. Bei einem notariellen Testament wird das Dokument beim Notariat hinterlegt.
Erstellung Ihres Testaments über DeinAdieu.ch
Unsere Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch ermöglicht Ihnen, ganz unverbindlich, vertraulich und ohne Kosten Ihr persönliches Testament zu erstellen.
Die Online-Plattform führt Sie durch alle notwendigen Schritte: DeinAdieu.ch | Testamentgenerator
Eigenhändiges oder notarielles Testament
Eigenhändiges Testament Das eigenhändige Testament verfassen Sie als Ihren letzten Willen selbstständig. Damit es rechtsgültig ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Das Testament muss vollumfänglich von Hand verfasst sein – mit Computer oder Schreibmaschine geschriebene Testamente sind ungültig.
Setzen Sie als Titel «Testament», «Letzter Wille» oder «Letztwillige Verfügung». Vermerken Sie den Ort, an dem Sie das Dokument verfassen, sowie das genaue Datum. Unterzeichnen Sie das Testament mit Ihrer Unterschrift.
Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen als solche gekennzeichnet sein und erneut mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.
Notarielles Testament Das notarielle oder öffentliche Testament wird in Anwesenheit von zwei Zeugen und einer Notarin oder einem Notar abgefasst. Der Vorteil: Sie haben die absolute Gewissheit, dass alles seine Richtigkeit hat – denn unklare Formulierungen oder Formfehler können zu Streitigkeiten oder sogar zur Ungültigkeit führen.
Wie erwähne ich Pro Alps in meinem Testament?
Mögliche Formulierungen für die Erwähnung von Pro Alps
Ich setze den Verein Pro Alps, momentan an der Hellgasse 23, in 6460 Altdorf
… mit einem Vermächtnis (Legat) à CHF 20’000 ein. (gewählten Betrag angeben)
… als Miterbin zu 10% ein. (gewählte Prozentzahl angeben)
… als Alleinerbin ein. (wenn keine gesetzlichen Pflichtteile vorhanden sind)