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Pro Alps macht sich stark für wirksame Massnahmen zur Lenkung des über­bordenden Freizeit- und Ferien­verkehrs durch die Alpen. Wir begrüssen den parlamentarischen Vorstoss zur Durchfahrts­abgabe und sehen ihn als wichtigen Denkanstoss. Gleichzeitig wirft er aber zentrale Fragen zur Rechtslage und Mittel­verwendung auf. Die Einnahmen einer Abgabe müssen zwingend den betroffenen Regionen zugutekommen.

Der Bundesrat und das Parlament zeigen sich bis jetzt plan- und willenslos, um die Alpen­region wirksam vor den negativen Auswirkungen des zunehmenden alpen­querenden Personen­verkehrs zu schützen. Trotz breiter Unterstützung in der Bevölkerung hat beispielsweise der National­rat im Mai verschiedene Vorstösse knapp abgelehnt, die eine dynamische Alpen­maut forderten. Pro Alps prüft seither die Lancierung einer entsprechenden Volks­initiative zu diesem Instrument. Nun bringt der in der Sommer­session durch mehrere Parlaments­mitglieder eingereichte Vorstoss zur Einführung einer Durchfahrts­abgabe (DA) weitere Dynamik in die Debatte zum Ferien­verkehr über die Alpen.

«Sofern die Durchfahrts­abgabe rechtlich zulässig ist und zu einer spürbaren Verkehrs­entlastung entlang der Transit­achsen führt, ist sie durchaus unterstützens­wert», sagt Nara Valsangiacomo, Präsidentin von Pro Alps. «Für uns ist entscheidend, dass das Instrument wirksam auf unser Vereins­ziel einzahlt: Der Schutz des ökologisch sensiblen Alpen­gebietes vor den Belastungen des Transit­verkehrs und der Erhalt der Alpen als Lebens­raum.»

EU-Abkommen dürfen nicht gefährdet werden

Am Gotthard beträgt der Anteil ausländischer Fahr­zeuge an reiseintensiven Tagen bis zu 80 Prozent. Eine Durchfahrts­abgabe könnte an Spitzen­tagen also durch eine Lenkung des Verkehrs die Situation entlang der Transit­achsen potenziell ent­schärfen. Pro Alps unterstützt darum alle Denk­ansätze und Ideen, welche die Lenkung des alpen­querenden Freizeit­verkehrs zum Ziel haben.

Gleichzeitig bestehen grosse Zweifel, ob die Einführung einer Durchfahrts­abgabe mit den völker­rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz kompatibel umzusetzen wäre, namentlich mit dem Land­verkehrs­abkommen (LVA) und dem Personen­freizügigkeits­abkommen (FZA) mit der EU. «Gerade das Land­verkehrs­abkommen schützt zentrale Elemente der Schweizer Verkehrs­politik, etwa die Schwerverkehrs­abgabe, das Nacht- und Sonntags­fahrverbot und die 40-Tonnen-Limite für Lastwagen. Diese Errungenschaften darf die Schweiz nicht aufs Spiel setzen», betont Valsangiacomo.

Einnahmen zielgerichtet einsetzen

Unabhängig von der rechtlichen Frage fordert Pro Alps eine klare Zweck­bindung: Einnahmen aus einer allfälligen Abgabe sollen gezielt dem Schutz des Alpen­raums dienen, etwa indem die Mittel in den Bahn­infrastruktur­fonds (BIF), ins Agglomerations­programm der betroffenen Transit­regionen oder in konkrete Massnahmen gegen die Belastungen durch den Transit­verkehr fliessen. Eine Nutzung der Einnahmen für den weiteren Ausbau der National­strassen, wie der aktuelle Vorstoss es vorsieht, steht im Widerspruch zu den Anliegen der betroffenen Bevölkerung.

Aufgrund der rechtlichen Zweifel und der problematischen Mittel­verwendung bleibt für Pro Alps die Forderung nach einer dynamischen Alpen­maut weiterhin zentral. Über Mehr­fahrten­karten oder gezielte Ausnahme­regelungen kann den Anliegen der Bevölkerung der Transit­täler besser Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird die lokale Bevölkerung von den Touristen­staus entlastet.

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