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Die LSVA wurde im Jahr 2001 als zentrales Instrument zur Umsetzung des Verlagerungsauftrages eingeführt. Nun droht sie wegen mangelnder Anpassungen und hohen Rabatten ihre Wirkung zu verlieren.

Der National­rat hat es verpasst, mit der Revision der Leistungs­ab­hängigen Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA) dieses wichtige Verlagerungs­instrument zu moder­nisieren. Statt­dessen beschloss er ein kost­spieliges Förder­paket zugunsten der Last­wagen­branche.

Die LSVA gilt als Schlüssel­instrument der Ver­lagerungs­politik, stösst jedoch nach mehr als zwei Jahr­zehnten an ihre Grenzen. Ihre Wirkung nimmt ab, unter anderem weil elektrisch betriebene Last­wagen derzeit von der Abgabe aus­genommen sind. Gleich­zeitig verursacht der Strassen­schwer­verkehr laut Bundes­amt für Verkehr (BAV) jährlich rund drei Milliarden Franken un­gedeckte externe Kosten. Die laufende Revision der LSVA bietet die Chance, die Kosten­wahrheit im Strassen­güter­verkehr zu ver­bessern und die Ver­lagerungs­wirkung der LSVA zu stärken. «Genau diese Chance wird mit den aktuellen Beschlüssen verpasst», sagt SP-National­rat und Pro Alps Vorstands­mitglied David Roth und ergänzt: «Statt die LSVA zu stärken, wird der Strassen­güter­verkehr gar noch zu­sätzlich be­günstigt.»

National­rat baut Fehlanreize weiter aus
«Anstatt das Verlagerungsinstrument zu verbessern und bei den Diesel-Fahr­zeugen mehr LSVA zu ver­langen, setzt der National­rat auf noch höhere Rabatte für Elektro-Fahr­zeuge und damit auf ein teures und un­nötiges Förder­programm für den Strassen­güter­verkehr», sagt Roth. Zudem sollen E-Last­wagen erst ab 2031 der LSVA unter­stellt werden. Also später als vom Bundes­rat vor­ge­schlagen. Dadurch wird der Strassen­transport weiter ver­billigt, und es drohen laut Zahlen des Bundes Minder­ein­nahmen von bis zu 800 Millionen Franken ohne verkehrs- oder klima­politischen Nutzen.

Der National­rat will die LSVA zudem nicht aus­reichend an die Teuerung anpassen. Ohne regel­mässige An­passung verliert die Abgabe an Wert, der Strassen­transport wird real billiger und die Verlagerungs­wirkung der LSVA nimmt ab. Leid­tragende dieser Fehl­anreize ist ins­besondere die umwelt­freundliche Schiene.

Bereits der Bundes­rat schwächte die Verlagerungs­wirkung
Derzeit sind elektrisch an­getriebene Last­wagen von der LSVA befreit. In der Botschaft zur LSVA-Revision schlug Bundesrat Albert Rösti vor, Elektro-Last­wagen ab 2029 der Abgabe zu unter­stellen, gleich­zeitig jedoch bis 2035 hohe Rabatte zu ge­währen. Pro Alps setzt sich in der Beratung für eine Ein­führung ab 2027 und tiefere Rabatte ein, da auch E-Last­wagen Stau, Lärm, Flächen­verbrauch und Gesund­heits­kosten ver­ursachen und ihren Anteil an den ver­ursachten Kosten tragen sollen. Zu hohe Rabatte verbil­ligen den Strassen­transport und schwächen die Ver­lagerungs­wirkung der LSVA.

Eine neue Studie des Bundes­amtes für Energie (BFE) zeigt, dass bereits die vom Bundes­rat vorgesehenen Rabatte Elektro-Last­wagen gegen­über Diesel-Fahr­zeugen deutlich be­günstigen. Besonders bei schweren E-Fahr­zeugen im Regional- und Fern­verkehr ist der Strassen­transport bei Version Bundes­rat um mindes­tens 15 bis über 20 Prozent güns­tiger. «Die zusätz­lichen Rabatte des National­rates bringen keinen verkehrs- oder klima­politischen Nutzen, sondern schwächen die Ver­lagerung und führen zu hohen Minder­ein­nahmen», sagt Roth. «Weil zwei Drittel der LSVA in den Bahn­infra­struktur­fonds fliessen, schaden diese Entscheide auch direkt der Schiene.»

Pro Alps setzte sich dafür ein, die Dekarboni­sierung stärker über höhere Ab­gaben für Diesel-Fahr­zeuge voran­zu­bringen, statt den Strassen­transport mit zusätz­lichen Rabatten zu verbil­ligen und den unter Druck ge­ratenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) zusätzlich zu be­lasten. Denn gemäss aktueller Version aus dem National­rat würde sich für Diesel-Last­wagen wenig bis nichts ändern: Ein fossil­betrie­bener Last­wagen zahlt bis und mit 2035 fak­tisch gleich­viel LSVA wie im Jahr 2025. Eine Erhöhung der LSVA für Diesel-Last­wagen, würde mehr Güter auf die Bahn ver­lagern und dadurch den CO₂-Aus­stoss senken.

Dekarboni­sierung gelingt nur mit Ver­lagerung auf die Schiene
Pro Alps unter­stützt die Dekarboni­sierung des Güter­verkehrs. Die Förder­ung von E-Last­wagen kann die Ver­lagerung auf die Schiene und den Ausbau des Bahn­angebots jedoch nicht er­setzen. Mit der vor­liegenden Revision wird die LSVA als zentrales Ver­lagerungs­instrument ge­schwächt und der Wett­bewerb zwischen Strasse und Schiene weiter ver­zerrt. Unter dem Vor­wand der Dekarboni­sierung wird der Strassen­güter­verkehr un­nötig be­günstigt und der eigent­liche Zweck der LSVA unter­wandert – zulasten einer wirklich nach­haltigen Verkehrs­politik.

Voraus­sichtlich im April berät die stände­rätliche Kommis­sion zur LSVA. Pro Alps setzt sich weiter dezidiert für eine Revision der LSVA ein, welche die Ver­lagerung statt die Last­wagen­lobby stärkt.

Leistungs­abhängige Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA)

Die LSVA ist ein zentrales Instrument der Schweizer Ver­lagerungs­politik. Sie wird für Lastwagen ab 3,5 Tonnen erhoben und berechnet sich nach Fahrzeug­gewicht, gefahrenen Kilo­metern und Emissions­klasse. Derzeit sind elektrisch an­ge­triebene Güter­fahrzeuge von der LSVA befreit. Mit der laufenden Revision sollte die Ver­lagerungs­wirkung gestärkt und Elektro­fahr­zeuge künftig ebenfalls der Abgabe unter­stellt werden. Rund zwei Drittel der LSVA-Ein­nahmen fliessen in den Bahn­infra­struktur­fonds (BIF), ein Drittel geht an die Kantone.

  • Schwerverkehrszentrum Ripshausen UR_2

    LSVA

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    LSVA-Aktion auf dem Bundesplatz in Bern

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