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Ein wichtiges Signal für den Alpenschutz

Ein wichtiges Signal für den Alpen­schutz: Die stände­rätliche Verkehrs­kommission (KVF-S) will die Förderung des alpen­querenden unbe­gleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) über 2030 hinaus sichern.

 

Die verfassungs­mässige Ver­lagerung des alpen­querenden Güter­verkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in einer Krise. Seit 2021 nehmen die alpen­querenden Last­wagen­fahrten entgegen Verfassung und Gesetz wieder zu. Das heisst, immer mehr Lärm, Abgase und Gefahr für Mensch und Natur. Der Bahn­anteil am alpen­querenden Güter­verkehr fällt von 74 auf rund knapp 70 Prozent. Der un­begleitete kombi­nierte Verkehr (UKV), bei dem Güter über lange Strecken klima­freundlich mit der Bahn transportiert werden und Last­wagen nur für die Fein­verteilung zum Einsatz kommen, verlor von 2021 bis 2024 über 80’000 Sendungen, die Strasse hingegen legte um 100’000 zu.

Ständerats­kommission will UKV-Förderung weiter­führen
Im jüngsten Verlagerungs­bericht hat der Bundesrat trotz Anerkennung der aktuellen Krise im alpen­querenden Güter­verkehr darauf verzichtet, die Förderung des UKV über das Jahr 2030 hinaus zu ver­längern. Angesichts der anhal­tenden und unzu­reichenden Infrastruktur­verfüg­barkeit im Ausland sowie einer strukturellen Schwächung des alpen­querenden Schienen­güter­verkehrs ist dieser Entscheid schwer nachvoll­ziehbar. Dabei ist der UKV ein zentrales Element der schweizerischen Verlagerungs­politik: Über 70 Prozent des alpen­querenden Schienen­güter­verkehrs werden heute im UKV abgewickelt. Die Förderung dieser Transporte durch den Bund ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des verfassungs­mässigen Verlagerungs­auftrags, läuft jedoch gemäss geltender Regelung im Jahr 2030 aus. Die KVF-S teilt diese Einschätzung und hat mit der Annahme der Kommissions­motion ein klares Zeichen gesetzt: Die Förderung des UKV soll über 2030 hinaus weitergeführt werden.

Massnahme ist für Alpen­schutz überlebens­notwendig
Der Bundesrat hat im Verlagerungs­bericht konstatiert, dass eine konkrete Gefahr herrscht, dass sich der negative Trend der letzten Jahre weiter­verstärkt und die bisherigen Erfolge der Verlagerungs­politik verloren gehen. Die Weiter­führung der UKV-Abgeltung ist als eine überlebens­notwendige Massnahme zu verstehen – ohne diese würde sich die Schweiz faktisch von der Verlagerungs­politik verabschieden. Als nächstes wird der Ständerat zur Motion KVF-S beraten. Pro Alps wird sich mit Nachdruck für die Annahme der Motion einsetzen.

Die Beratung zur KVF-N Motion zur Weiterverwendung der freiwerdenden Rola-Gelder wurde vertagt.

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