Ständeratskommission bekennt sich zur Verlagerung
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Ein wichtiges Signal für den Alpenschutz
Ein wichtiges Signal für den Alpenschutz: Die ständerätliche Verkehrskommission (KVF-S) will die Förderung des alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) über 2030 hinaus sichern.
Die verfassungsmässige Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in einer Krise. Seit 2021 nehmen die alpenquerenden Lastwagenfahrten entgegen Verfassung und Gesetz wieder zu. Das heisst, immer mehr Lärm, Abgase und Gefahr für Mensch und Natur. Der Bahnanteil am alpenquerenden Güterverkehr fällt von 74 auf rund knapp 70 Prozent. Der unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV), bei dem Güter über lange Strecken klimafreundlich mit der Bahn transportiert werden und Lastwagen nur für die Feinverteilung zum Einsatz kommen, verlor von 2021 bis 2024 über 80’000 Sendungen, die Strasse hingegen legte um 100’000 zu.
Ständeratskommission will UKV-Förderung weiterführen
Im jüngsten Verlagerungsbericht hat der Bundesrat trotz Anerkennung der aktuellen Krise im alpenquerenden Güterverkehr darauf verzichtet, die Förderung des UKV über das Jahr 2030 hinaus zu verlängern. Angesichts der anhaltenden und unzureichenden Infrastrukturverfügbarkeit im Ausland sowie einer strukturellen Schwächung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs ist dieser Entscheid schwer nachvollziehbar. Dabei ist der UKV ein zentrales Element der schweizerischen Verlagerungspolitik: Über 70 Prozent des alpenquerenden Schienengüterverkehrs werden heute im UKV abgewickelt. Die Förderung dieser Transporte durch den Bund ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des verfassungsmässigen Verlagerungsauftrags, läuft jedoch gemäss geltender Regelung im Jahr 2030 aus. Die KVF-S teilt diese Einschätzung und hat mit der Annahme der Kommissionsmotion ein klares Zeichen gesetzt: Die Förderung des UKV soll über 2030 hinaus weitergeführt werden.
Massnahme ist für Alpenschutz überlebensnotwendig
Der Bundesrat hat im Verlagerungsbericht konstatiert, dass eine konkrete Gefahr herrscht, dass sich der negative Trend der letzten Jahre weiterverstärkt und die bisherigen Erfolge der Verlagerungspolitik verloren gehen. Die Weiterführung der UKV-Abgeltung ist als eine überlebensnotwendige Massnahme zu verstehen – ohne diese würde sich die Schweiz faktisch von der Verlagerungspolitik verabschieden. Als nächstes wird der Ständerat zur Motion KVF-S beraten. Pro Alps wird sich mit Nachdruck für die Annahme der Motion einsetzen.
Die Beratung zur KVF-N Motion zur Weiterverwendung der freiwerdenden Rola-Gelder wurde vertagt.
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