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Zug der Rollenden Landstrasse

Die Rola wird auf Ende 2025 eingestellt. Diese Entwicklung liess sich in der Sitzung der nationalrätlichen Verkehrskommission (KVF-N) nicht verhindern. Nun hat sich jedoch eine deutliche Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die freiwerdenden Gelder, die für die Rola-Förderung bis 2028 vorgesehen waren, weiter in die alpenquerende Verlagerung fliessen sollen. Pro Alps setzte sich massgeblich dafür ein, dass der Wegfall der Rola durch Ausgleichsmassnahmen kompensiert wird.

Mit einer an der diesjährigen Mitgliederversammlung verabschiedeten Resolution forderte Pro Alps, dass der Entscheid zur frühzeitigen Einstellung der Rola rückgängig gemacht wird. Durch das vorzeitige Ende werden ab kommendem Jahr nun zehntausende Transitlastwagen mehr durch die Schweiz rollen. Nach der letzten Sitzung der KVF-N ist die Fortführung der Rola bis, wie geplant, 2028 vom Tisch. Die Verwendung der verbleibenden Rola-Fördermittel für Verlagerungsmassnahmen, auch um der drohenden Rückverlagerung auf die Strasse entgegenzuwirken, wird daher umso bedeutender.

Mit der vorzeitigen Einstellung der Rollenden Landstrasse (Rola) werden 50 Millionen Franken an bis 2028 bewilligte Fördermittel für den Betrieb frei. Die KVF-N hat sich nun über die Frage nach der Weiterverwendung dieser Gelder gebeugt.

Dabei nahm die Kommission die Kommissionsmotion «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» deutlich an. Diese beauftragt den Bundesrat, die freiwerdenden Gelder für die Rola aus dem Zahlungsrahmen 2024-2028 vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026-2030 einzusetzen und die notwendigen Schritte dafür einzuleiten. Ein Beispiel könnte das Aussetzen des Absenkpfades bei der Unterstützung für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) sein.

Pro Alps wird sich im Nationalrat weiter dafür einsetzen, dass die für die Rola vorgesehenen Mittel weiterhin vollumfänglich der Verlagerung zugutekommen.

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