Gütertransportgesetz: Ziel (ver)fehlt
Pro Alps
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Rangierbahnhof Limmattal
Fördergelder ja, Verlagerung nein: Die Politik verabschiedet sich von einer griffigen Verlagerungspolitik für den Güterverkehr in der Fläche – mit potenziell weitreichenden Folgen.
sg. Mit der Schlussabstimmung vom 21. März 2025 hat das Parlament die Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG) verabschiedet. Zwar wird die Migration zur Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) sowie der defizitäre Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) mit befristeten Fördermitteln unterstützt – doch die Ausrichtung bleibt problematisch. Statt die Schiene nachhaltig zu stärken, setzt die Politik weiterhin blind auf Eigenwirtschaftlichkeit. Trotz des Engagements von Pro Alps wurde kein Verlagerungsziel ins Gesetz aufgenommen.
Güterverkehr in der Schweiz – quo vadis?
Pro Alps engagierte sich früh im politischen Prozess. Das Erfolgsmodell der alpenquerenden Verlagerung sollte auch im Inland greifen: eine starke Schiene, getragen von Förderinstrumenten und einem klaren Verlagerungsziel. Denn ein Abbau des EWLV hätte drastische Folgen – bis zu 650’000 zusätzliche Lastwagenfahrten pro Jahr auf Schweizer Strassen, 50’000 davon durch die Alpen. Noch nicht miteinberechnet ist das prognostizierte Güterverkehrswachstum von über 30 Prozent bis 2050, das ohne zusätzliche Verlagerung überproportional auf der Strasse stattfinden wird. Dies ist ein schlechtes Omen für den Gesundheits- und Umweltschutz, die Versorgungssicherheit und eine resiliente Logistik in der Schweiz.
Ein kurzer Lichtblick – und viel Gegenwind
Zwischenzeitlich sah es danach aus, als könnte ein Verlagerungsziel Teil des Gesetzes werden: Der Nationalrat unterstützte einen entsprechenden Absatz, eingebracht vom damaligen Pro Alps Präsidenten Jon Pult, der eine «Erhöhung des Schienenanteils am Gesamtgüterverkehr» forderte. Economiesuisse und der Lastwagenverband ASTAG bekamen es darauf mit der Angst zu tun und fuhren mit Schreckensszenarien auf. Und ausgerechnet das Lobbying der SBB via wichtige öV-Verbände trug letztlich massgeblich dazu bei, dass das Verlagerungsziel im Differenzbereinigungsverfahren wieder rausfiel. Was im ersten Moment absurd erscheint, hat einen eigennützigen Hintergrund: Die SBB wollten freie Hand im Zusammenschrumpfen ihrer Tochtergesellschaft SBB Cargo. Folglich hatte nicht einmal mehr die «Stabilisierung des Schienenanteils» im Nationalrat eine Chance. Die Konklusion: Schiene und Strasse haben das Verlagerungsziel gemeinsam versenkt – zu Lasten der Bevölkerung und der Umwelt.
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