Ständeratskommission hält an Fehlanreizen bei LSVA-Revision fest
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Die Verkehrskommission des Ständerates verpasst eine weitere Chance.
Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist wichtig für eine funktionierende Verlagerung. Die Verkehrskommission des Ständerates verpasst eine weitere Chance und korrigiert gegenüber dem Nationalrat lediglich die Höhe der Rabatte für Elektro‑Lastwagen ab 2031.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF‑S) hat am Donnerstag, 16. April, die Beratung zur Revision der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) abgeschlossen. Gegenüber dem Nationalrat nimmt sie lediglich eine Korrektur vor, lässt die zentralen Schwächen der Vorlage jedoch bestehen.
Unnötige Rabatte für e-Fahrzeuge vermeiden
Die einzige inhaltliche Korrektur gegenüber dem Nationalrat betrifft die vorgesehenen Rabatte für Elektro‑Lastwagen. Die KVF‑S will die Mindestrabatte für Elektro‑Lastwagen ab 2031 im Vergleich zum Nationalrat senken. Gleichzeitig folgt sie dem Beschluss, dass E‑Lastwagen weiterhin erst ab 2031 LSVA zahlen sollen. Der Strassengüterverkehr bleibt damit strukturell begünstigt. Unberührt bleibt zudem der fossile Lastwagenverkehr: Für Diesel‑Lastwagen soll die LSVA bis 2035 faktisch gleich bleiben.
Automatischer Verbilligung weiterhin keinen Einhalt geboten
Gravierend ist der Entscheid der Kommission, auf eine verlässliche Anpassung der LSVA an die Teuerung zu verzichten. Gerade diese unterlassene Anpassung führt dazu, dass der Strassentransport real günstiger wird und die Verlagerungswirkung der LSVA schleichend verloren geht. Gleichzeitig entstehen anhaltende Mindereinnahmen zulasten der Bahn, in deren Infrastruktur rund zwei Drittel der LSVA‑Einnahmen fliessen. Alleine im Jahr 2024 betrugen die Mindereinnahmen aufgrund der unvollständigen Teuerungsanpassung laut Bund rund 250 Millionen Franken.
Problematische Einschränkung des politischen Handlungsspielraums
Besonders problematisch ist der neue Beschluss zur sogenannten Sieben‑Jahres‑Planungssicherheit. Künftige Änderungen der Abgabekategorien sollen sieben Jahre im Voraus angekündigt werden. Diese starre Regelung schränkt den politischen Handlungsspielraum unnötig ein und erschwert eine rasche Korrektur künftiger Fehlanreize.
Unter dem Strich begrenzt die KVF‑S den grössten Fehlanreiz der nationalrätlichen Vorlage, lässt den grundsätzlichen Kurs der weiteren Verbilligung des Strassengüterverkehrs jedoch unangetastet. «Die anhaltende Verbilligung des Strassengüterverkehrs schwächt die Verlagerung auf die Schiene und geht zulasten des Alpenschutzes», sagt Silvan Gnos, Leiter Politik bei Pro Alps. Die definitive Entscheidung liegt nun beim Ständerat, der die Vorlage in der Sommersession beraten wird. Dabei wird sich zeigen, ob er bereit ist, die LSVA wieder konsequent auf ihren ursprünglichen Zweck auszurichten: Kostenwahrheit, wirksame Verlagerung auf die Schiene und faire Mitfinanzierung der Bahninfrastruktur. Pro Alps bleibt an der Vorlage dran.
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