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Die Verkehrskommission des Ständerates verpasst eine weitere Chance.

Die Leistungs­ab­hängige Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA) ist wichtig für eine funk­tionierende Ver­lagerung. Die Verkehrs­kommission des Stände­rates verpasst eine weitere Chance und korrigiert gegen­über dem National­rat ledig­lich die Höhe der Rabatte für Elektro‑Last­wagen ab 2031.

 

Die Kommis­sion für Verkehr und Fern­melde­wesen des Stände­rates (KVF‑S) hat am Donnerstag, 16. April, die Beratung zur Revision der leistungs­ab­hängigen Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA) ab­ge­schlossen. Gegen­über dem National­rat nimmt sie ledig­lich eine Korrektur vor, lässt die zentralen Schwächen der Vorlage jedoch be­stehen.

Unnötige Rabatte für e-Fahrzeuge ver­meiden
Die einzige in­halt­liche Korrektur gegen­über dem National­rat be­trifft die vor­ge­sehenen Rabatte für Elektro‑Last­wagen. Die KVF‑S will die Mindest­rabatte für Elektro‑Last­wagen ab 2031 im Ver­gleich zum National­rat senken. Gleich­zeitig folgt sie dem Beschluss, dass E‑Last­wagen weiter­hin erst ab 2031 LSVA zahlen sollen. Der Strassen­güter­verkehr bleibt damit struk­turell be­günstigt. Unbe­rührt bleibt zudem der fossile Last­wagen­verkehr: Für Diesel‑Last­wagen soll die LSVA bis 2035 faktisch gleich bleiben.

Automatischer Verbil­ligung weiter­hin keinen Ein­halt ge­boten
Gravierend ist der Ent­scheid der Kommis­sion, auf eine ver­läss­liche An­passung der LSVA an die Teue­rung zu ver­zichten. Gerade diese unter­lassene An­passung führt dazu, dass der Strassen­trans­port real günstiger wird und die Ver­lagerungs­wirkung der LSVA schlei­chend ver­loren geht. Gleich­zeitig ent­stehen an­haltende Minder­ein­nahmen zu­lasten der Bahn, in deren Infra­struktur rund zwei Drittel der LSVA‑Ein­nahmen fliessen. Alleine im Jahr 2024 be­trugen die Minder­ein­nahmen auf­grund der un­voll­ständigen Teuerungs­an­passung laut Bund rund 250 Millionen Franken.

Problematische Ein­schrän­kung des politischen Handlungs­spielraums
Besonders proble­matisch ist der neue Beschluss zur soge­nannten Sieben‑Jahres‑Planungs­sicher­heit. Künftige Änderungen der Abgabe­kate­gorien sollen sieben Jahre im Voraus an­ge­kündigt werden. Diese starre Rege­lung schränkt den poli­tischen Handlungs­spielraum unnötig ein und er­schwert eine rasche Korrektur künf­tiger Fehl­an­reize.

Unter dem Strich be­grenzt die KVF‑S den grössten Fehl­an­reiz der national­rätlichen Vor­lage, lässt den grund­sätz­lichen Kurs der wei­teren Ver­billi­gung des Strassen­güter­verkehrs jedoch un­an­getastet. «Die an­hal­tende Ver­bil­li­gung des Stras­sen­güter­ver­kehrs schwächt die Ver­lage­rung auf die Schiene und geht zu­lasten des Alpen­schutzes», sagt Silvan Gnos, Leiter Politik bei Pro Alps. Die defi­nitive Ent­schei­dung liegt nun beim Stände­rat, der die Vor­lage in der Sommer­session be­raten wird. Dabei wird sich zeigen, ob er bereit ist, die LSVA wieder konse­quent auf ihren ur­sprüng­lichen Zweck aus­zur­ichten: Kosten­wahr­heit, wirksame Ver­lage­rung auf die Schiene und faire Mit­finan­zierung der Bahn­infra­struktur. Pro Alps bleibt an der Vor­lage dran.

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