Lkw-Stau auf der Autobahn vor dem Grenzübergang

Die KVF-N lehnt zu­sätzliche Ab­schwäch­ungen der LSVA ab. Bezeich­nend: Am selben Tag diskutiert die Kommission über die Ver­lagerungs­krise im Güter­verkehr. Gleich­zeitig hält sie an einer LSVA-­Revision fest, die den Strassen­güter­verkehr begünstigt und die Ver­lagerung auf die Schiene schwächt.

Der National­rat hatte bereits an der Früh­jahr­session im März eine Teil­revision der Leistungs­ab­hängigen Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA) beschlossen, welche die Verlagerungs­wirkung weiter aushöhlt. Überhöhte und zu lange Rabatte für neue Diesel- und E-Fahr­zeuge begünstigen den Strassen­güter­verkehr zulasten der umwelt­freund­lichen Schiene. Gleich­zeitig sollen alte Diesel-­Last­wagen erst ab 2029 mehr LSVA bezahlen – nachdem sie während 15 Jahren von Billigst­preisen auf Kosten der Ver­lagerung und des Umwelt­schutzes profitiert haben. Der Stände­rat wollte die Vor­lage in der Sommer­session mit drei zu­sätzlichen Änderungen weiter auf­weichen. Die national­rätliche Verkehrs­kommission (KVF-N) geht diesen Weg nun zumindest nicht mit und hält bei allen drei Differenzen an den Beschlüssen des National­rates fest.

Starre Vorgaben gestrichen
Wichtig ist insbesondere der Entscheid, die starre Sieben­jahresfrist für jede Änderung bei der Einteilung der Fahr­zeug­kategorien abzulehnen. Es darf nicht sein, dass unter dem Titel Planungs­sicherheit not­wendige LSVA-Anpassungen über Jahre blockiert werden. Die Kommission anerkennt damit, dass der Bundesrat bei der LSVA auf eine gewisse Flexi­bilität angewiesen ist, wenn die LSVA Dekarbon­isierung, Verkehrs­verlagerung und die Finanzierung der Bahn­infra­struktur weiter­hin unter­stützen soll. Eben­falls richtig ist, dass die Kommission Tarif­unter­grenzen und Tarif­ober­grenzen der LSVA nicht im Gesetz verankern will. Auch bei den Rabatten für neue Diesel-­Fahrzeuge (EURO-7) hält sie an einer Kann-­Formulierung und einem Rabatt von höchstens 15 Prozent fest. Damit bleibt dem Bundes­rat mehr Spiel­raum als mit der starren Lösung des Stände­rats.

Die LSVA muss Kosten­wahrheit schaffen, die Ver­lagerung stärken und die Finanzierung der Schiene sichern. Sie darf nicht durch zusätzliche Aus­nahmen, Rabatte und fehlende Anpassungen weiter an Wirkung verlieren.

Kommission beschäftigt sich mit Rück­ver­lagerung auf die Strasse
Bezeichnend ist deshalb der zweite Teil der Kommissions­sitzung. Die KVF-N liess sich wegen der derzeit zu beobachtenden Rück­ver­lagerung des Güterverkehrs auf die Strasse von Branchen­ver­treterinnen und Branchen­vertretern über die aktuellen Ent­wicklungen im Schienen­güter­verkehr informieren. Zudem beauf­tragte sie die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen zum Einzel­wagen­ladungs­verkehr (EWLV) und will die Diskussion voraus­sichtlich im Herbst fort­setzen.

Für Pro Alps zeigt diese Kombination deutlich, wo das Problem liegt: Die Politik kann nicht am Vor­mittag die Wirkung der LSVA schwächen und am Nach­mittag die Ver­lagerungs­krise beklagen. Wer mehr Güter auf der Schiene will, muss die zentralen Instrumente dafür stärken. Dazu gehört eine wirk­same LSVA genauso wie ein klarer politischer Auf­trag an SBB Cargo für mehr Verlagerung im Inland. Die nächsten Ent­scheide werden zeigen, ob die Kommission aus der erkannten Krise auch die richtigen Konse­quenzen zieht.

Zurück nach oben