Ständerätliche Verkehrskommission lehnt Motion zur Stärkung der LSVA ab

Der negative Trend in der Verlagerung droht sich zuzuspitzen. Stände­rats­kommission lehnt Motion ab, welche die LSVA als Verlagerung­sinstrument und Einnahme­quelle für die Bahn stärken wollte.

 

Die Kommission für Verkehr und Fern­melde­wesen des Stände­rates (KVF-S) hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2026 die Motion der national­rätlichen Schwester­kommission ab­gelehnt, die eine stärkere Aus­schöpfung des Spiel­raums bei der Leistungs­abhängigen Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA) forderte. Ziel der Motion war es, die LSVA wieder stärker als Verlagerungs­instrument und als Ein­nahme­quelle für den Bahn­infrastruktur­fonds (BIF) zu nutzen. Mit dem Nein der KVF-S bleibt eine dringend nötige Korrektur aus. Denn die LSVA hat in den letzten Jahren bereits an Wirkung verloren. Sie droht im Rahmen der laufenden Revision weiter geschwächt zu werden.

LSVA verliert weiter an Verlagerungswirkung
Die Ab­lehnung der Motion ist nicht nur ein Entscheid gegen eine punktuelle Korrektur, sondern ein Signal gegen eine kon­sequentere Aus­richtung der LSVA am Ver­ursacher­prinzip. Die Abgabe sollte dazu bei­tragen, dass der Strassen­güter­verkehr einen grösseren Teil seiner Kosten trägt und der Güter­verkehr auf die Schiene ver­lagert wird. Wenn dieser Spiel­raum politisch nicht genutzt wird, verliert die LSVA weiter an Lenkungs­wirkung.

Jährlich 68 Millionen Franken Mehreinnahmen möglich
Die LSVA steht mit der laufenden Revision ohnehin unter Druck. Pro Alps hatte zuletzt kritisiert, dass die Vorlage den Strassen­güter­verkehr weiter ver­billigt: Durch un­genügende Teuerungs­an­passung, durch an­haltende Privilegien für einen Teil des Last­wagen­verkehrs und durch neue Regeln, die künftige Korrekturen er­schweren. Das schwächt nicht nur die Verlagerungs­wirkung, sondern auch die Ein­nahmen für den BIF, in den rund zwei Drittel der LSVA-Ein­nahmen fliessen.

Gesetzesbruch wird toleriert und gar verschärft
Unter dem Strich fügt sich der Ent­scheid der KVF-S in eine Ent­wicklung ein, die den Strassen­güter­verkehr schritt­weise be­günstigt und die Schiene schwächt. Gerade in einer Zeit, in der wir uns vom gesetzlich fest­gehaltenen Verlagerungs­ziel weg­bewegen, wäre eine Stärkung der LSVA dringend nötig. Statt­dessen bleibt ein Instrument ge­schwächt, das für den Alpen­schutz, die Kosten­wahrheit und die Mit­finanzierung der Bahn­infra­struktur zentral ist.

Am 3. Juni, während der Sommer­session, befasst sich als nächstes der Ständerat mit der LSVA-Revision. Die Motion kommt ebenfalls zur Ab­stimmung. Wir bleiben weiterhin dran und machen Druck, dass die LSVA als wirksames Verlagerungs­instrument gestärkt und nicht weiter aus­gehöhlt wird.

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