Ständerat zementiert verfehlte LSVA-Politik des Nationalrats
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Die verfehlte LSVA-Politik verschärft den Verlagerungsnotstand.
Der Ständerat übernimmt bei der LSVA-Revision weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats und versenkt gleichzeitig eine Motion für höhere Tarife. Eine Korrektur bleibt aus und die Verlagerungswirkung der LSVA wird weiter geschwächt.
Der Ständerat hat am 3. Juni 2026 bei der Revision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) den verlagerungspolitisch hochproblematischen Kurs des Nationalrats bestätigt, statt ihn zu korrigieren. Er übernimmt eine Vorlage, welche die Verlagerungswirkung der LSVA, sowie das Verursacherprinzip im Güterverkehr weiter schwächt. Die Strasse profitiert, die Schiene verliert. Der Ständerat verstärkt diesen Trend und nimmt damit mehr Lärm, Dreck und Stau in Kauf – zulasten des Alpenschutzes und der Bevölkerung in der gesamten Schweiz.
Teure LSVA-Geschenke gehen auf Kosten des BIF
Rund zwei Drittel der LSVA Einnahmen fliessen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Die beschlossenen Fehlanreize schwächen deshalb direkt die Finanzierung der Schiene. Dem Strassengüterverkehr werden grosse Steuergeschenke gemacht, während beim Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur Mittel fehlen. Der Bund rechnet bis 2035 mit zusätzlichen BIF-Mindereinnahmen von mehreren hundert Millionen Franken.
Keine Korrektur trotz Verlagerungsnotstand
Der Ständerat nimmt die politische Verantwortung im aktuellen Verlagerungsnotstand nicht wahr. Die LSVA-Revision müsste dringend neue Impulse setzen, um die Verlagerung wieder in Richtung des gesetzlichen Ziels von maximal 650’000 alpenquerenden Lastwagenfahrten pro Jahr zu bringen – tatsächlich sind es heute rund 960’000. Statt gegenzusteuern, bestätigt der Ständerat die Beschlüsse des Nationalrats und zementiert damit eine Politik, die das Verlagerungsziel systematisch verfehlen lässt.
Die zentralen Fehlanreize bei der LSVA bleiben bestehen: Eine verlässliche Teuerungsanpassung fehlt weiterhin im Gesetz, für klimaschädliche Diesel-Fahrzeuge bleiben die LSVA-Tarife faktisch unverändert, elektrisch betriebene Fahrzeuge sind bis 2031 vollständig von der LSVA ausgenommen und profitieren bis 2035 von viel zu hohen Rabatten.
Auch die Motion für höhere LSVA-Tarife scheitert
Zusätzlich versenkte der Ständerat die Motion 25.3956, die der Nationalrat angenommen hatte. Sie verlangte, den bestehenden Spielraum bei den LSVA-Tarifen ab 2027 im Rahmen des Landverkehrsabkommen mit der EU stärker zu nutzen. Auch damit bleibt eine Korrektur aus, die angesichts der fortschreitenden Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse dringend gewesen wäre.
Die Revision ist damit aber noch nicht abgeschlossen: Um einzelne Differenzen zu bereinigen, kommt die Vorlage nochmals in den Nationalrat und zuvor zurück in die nationalrätliche Verkehrskommission (KVF-N). Pro Alps setzt sich weiterhin mit Vehemenz dafür ein, dass die LSVA als zentrales Verlagerungsinstrument gestärkt und die verfassungsmässige Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene endlich umgesetzt wird.
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