Die verfehlte LSVA-Politik verschärft den Verlagerungsnotstand.

Der Ständerat übernimmt bei der LSVA-Revision weitgehend die Beschlüsse des National­rats und versenkt gleichzeitig eine Motion für höhere Tarife. Eine Korrektur bleibt aus und die Verlagerung­swirkung der LSVA wird weiter geschwächt.

 

Der Stände­rat hat am 3. Juni 2026 bei der Revision der Leistungs­abhängigen Schwer­verkehrs­abgabe (LSVA) den verlagerungs­politisch hoch­problem­atischen Kurs des National­rats bestätigt, statt ihn zu korrigieren. Er übernimmt eine Vorlage, welche die Verlagerungs­wirkung der LSVA, sowie das Ver­ursacher­prinzip im Güter­verkehr weiter schwächt. Die Strasse profitiert, die Schiene verliert. Der Stände­rat verstärkt diesen Trend und nimmt damit mehr Lärm, Dreck und Stau in Kauf – zu­lasten des Alpen­schutzes und der Bevölkerung in der gesamten Schweiz.

Teure LSVA-Geschenke gehen auf Kosten des BIF
Rund zwei Drittel der LSVA Ein­nahmen fliessen in den Bahn­infra­struktur­fonds (BIF). Die be­schlossenen Fehl­an­reize schwächen deshalb direkt die Finanzierung der Schiene. Dem Strassen­güter­verkehr werden grosse Steuer­geschenke gemacht, während beim Unter­halt und Aus­bau der Bahn­infra­struktur Mittel fehlen. Der Bund rechnet bis 2035 mit zusätzlichen BIF-Minder­ein­nahmen von mehreren hundert Millionen Franken.

Keine Korrektur trotz Verlagerungsnotstand
Der Stände­rat nimmt die politische Ver­antwortung im aktuellen Verlagerungs­not­stand nicht wahr. Die LSVA-Revision müsste dringend neue Impulse setzen, um die Verlagerung wieder in Richtung des gesetzlichen Ziels von maximal 650’000 alpen­querenden Last­wagen­fahrten pro Jahr zu bringen – tatsächlich sind es heute rund 960’000. Statt gegen­zu­steuern, bestätigt der Stände­rat die Beschlüsse des National­rats und zementiert damit eine Politik, die das Verlagerungs­ziel system­atisch verfehlen lässt.

Die zentralen Fehl­an­reize bei der LSVA bleiben bestehen: Eine ver­lässliche Teuerungs­an­passung fehlt weiter­hin im Gesetz, für klima­schädliche Diesel-Fahr­zeuge bleiben die LSVA-Tarife faktisch un­ver­ändert, elektrisch betriebene Fahrzeuge sind bis 2031 voll­ständig von der LSVA aus­genommen und profitieren bis 2035 von viel zu hohen Rabatten.

Auch die Motion für höhere LSVA-Tarife scheitert
Zu­sätzlich versenkte der Stände­rat die Motion 25.3956, die der National­rat an­genommen hatte. Sie verlangte, den bestehenden Spiel­raum bei den LSVA-Tarifen ab 2027 im Rahmen des Land­verkehrs­ab­kommen mit der EU stärker zu nutzen. Auch damit bleibt eine Korrektur aus, die an­gesichts der fort­schreitenden Rück­ver­lagerung von der Schiene auf die Strasse dringend gewesen wäre.

Die Revision ist damit aber noch nicht ab­geschlossen: Um einzelne Differenzen zu bereinigen, kommt die Vorlage nochmals in den National­rat und zuvor zurück in die national­rätliche Verkehrs­kommission (KVF-N). Pro Alps setzt sich weiterhin mit Vehemenz dafür ein, dass die LSVA als zentrales Verlagerungs­instrument ge­stärkt und die verfassungs­mässige Ver­lagerung des alpen­querenden Güter­verkehrs von der Strasse auf die Schiene endlich um­gesetzt wird.

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