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UKV‑Förderung als Lebenszeichen der Verlagerungspolitik: Vorschlag des Bundesrats geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne echte Trendwende

Der Vorschlag des Bundes­rats zur zukünftigen Finanzierung des trans­alpinen UKV geht in die richtige Richtung, eine echte Trend­wende in der Ver­lagerung bleibt jedoch aus. Pro Alps wird sich kritisch in der Vernehmlassung ein­bringen.

Der Bundes­rat schlägt vor, die Förderung des alpen­querenden un­begleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) bis 2035 weiter­zu­führen und dafür insgesamt 486 Millionen Franken bereit­zu­stellen. Ziel ist es, die Ver­lagerungs­zahlen zu stabilisieren. Der Bund rechnet ohne diese Mass­nahmen mit bis zu 200’000 zu­sätzlichen Transit­last­wagen­fahrten bis 2030. Die Weiter­führung der UKV‑Förderung ist für die Verlagerung über­lebens­wichtig, greift aber zu kurz. Eine echte Trend­wende ist damit nicht zu er­warten.

Ver­fassung ver­langt eine ver­lagerungs­politische Trend­wende
Die Ent­wicklung im alpen­querenden Güter­verkehr ist alarmierend: Die Zahl der Last­wagen­fahrten ist in den letzten Jahren wieder deutlich an­gestiegen und liegt klar über dem gesetz­lichen Verlagerungs­ziel. Dieser Trend­bruch wider­spricht dem ver­fassungs­mässigen Alpen­schutz und zeigt den be­stehenden Ver­lagerungs­not­stand klar auf. Der zu­nehmende Strassen­güter­verkehr belastet Be­völkerung und Umwelt im Alpen­raum er­heblich. Aus Sicht von Pro Alps ist deshalb klar: Es braucht nun deutlich griffigere und konsequentere Mass­nahmen, um die Ver­lagerung wieder auf Kurs zu bringen.

Pro Alps wird die Vor­lage nun ver­tieft prüfen, sich im Rahmen der Ver­nehm­lassung mit einer Stellung­nahme ein­bringen und den par­lament­arischen Prozess eng be­gleiten.

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