Wir machen uns stark für eine nachhaltige Verkehrspolitik, um das einzigartige und ökologisch sensible Alpengebiet zu schützen und als Lebensraum zu erhalten.
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Verfassung und Gesetze
Unser vehementer Einsatz hat dazu geführt, dass die Schweiz durch die Verfassung und verschiedene Gesetze verpflichtet ist, das Alpengebiet zu schützen und als Lebensraum zu erhalten.
Alpenschutzartikel
Um die Schweizer Verfassung zu ändern, braucht es die Mehrheit des Volkes und der Kantone. Das haben wir geschafft, die Schweiz hat 1994 Ja zu unserer Alpeninitiative gesagt. Artikel 84 regelt seither in drei Absätzen den «alpenquerenden Transitverkehr». Dennoch lässt die vollständige
Umsetzung bis heute auf sich warten. Wir bleiben dran!
Der Text des Alpenschutzartikels in der Bundesverfassung lautet:
Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr
1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.
2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.
3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.
Güterverkehrsverlagerungsgesetz
Die Umsetzung von Absatz 2 des Alpenschutzartikels wird im Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) geregelt. Die Begrenzung des alpenquerenden Güterverkehrs muss infolge Landverkehrsabkommen mit der EU diskriminierungsfrei erfolgen. Das heisst, Binnen-, Import-, Export- und Transitverkehr werden gleichbehandelt. Das Gesetz legt das Verlagerungsziel zahlenmässig fest. Es dürfen jährlich maximal 650’000 Lastwagen die Schweizer Alpen queren. Dieses Verlagerungsziel hätte bis spätestens zwei Jahre nach der Eröffnung des Gotthardbasistunnels erreicht werden sollen, also bereits 2018. Doch der Bundesrat verschleppt seinen Auftrag – noch heute passieren über 270’000 Lastwagen
Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet
Mit dem Bundesetz über den Strassentransitverkehr regelt der Bund, wo im Alpengebiet die Strassenkapazität aufgrund des Alpenschutzartikels nicht erhöht werden darf. Dies ist der Fall auf der San-Bernardino-Route zwischen Thusis und Bellinzona Nord, auf der Gotthardroute zwischen Amsteg und Bellinzona Nord, auf der Simplonroute von Brig bis zur Landesgrenze und auf der Grossen St. Bernhardroute von Sembrancher bis zum Nordportal des Tunnels.
Dank dem Alpenschutzartikel kann der Gotthard-Strassentunnel auch künftig nur einspurig pro Richtung betrieben werden, sodass die Strassenkapazität nicht erhöht wird. Die Alpeninitiative bewirkt somit, dass keine zusätzlichen Strassen durch die Alpen gebaut werden dürfen, die noch mehr Verkehr anziehen. Wer das ändern will, müsste den Alpenschutzartikel in der
Verfassung mit einer neuen Volksabstimmung angreifen. Wir halten dagegen!
Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutz-Gesetz wurde am 18. Juni 2023 vom Volk angenommen. Die Schweiz sagte klar Ja zu mehr Klimaschutz, welchen vor allem die Bergregionen dringend brauchen. Die Auswirkungen der Klimaerhitzung sind in den Alpen viel verheerender als im Flachland. Dank der Überzeugungsarbeit von Pro Alps (damals Alpen-Initiative) sieht das Gesetz für Berg- und Randgebiete, wo nötig, zusätzliche Unterstützung auf dem Weg zur Klimaneutralität vor. Wir haben uns zusammen mit vielen anderen für ein Ja zum Klimaschutzgesetz stark gemacht – mit Erfolg!
Umweltschutzartikel
Unser Engagement stützen wir auch auf Artikel 74 der Bundesverfassung. Dieser Umweltschutzartikel verpflichtet den Bund, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erlassen. Der Bund muss dafür sorgen, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Von zentraler Bedeutung ist hier das Verursacherprinzip: Die Kosten von Massnahmen zum Schutz der Umwelt sind von deren Verursachern zu tragen. Im Strassengüterverkehr wird deutlich gegen dieses Prinzip verstossen. Wir bleiben dran, damit sich dies in Zukunft ändert!
Helfen Sie mit, die Alpen nachhaltig zu schützen!
«Obwohl der Schutz der Alpen in der Verfassung verankert ist, ist er leider kein Selbstläufer. Es braucht den Einsatz von uns allen, damit auch kommende Generationen die Schönheit und den Wert dieses einzigartigen Lebensraums erleben können.»