Verlagerungsgesetz: Förderung ja, Trendwende nein
Pro Alps
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Die UKV-Förderung soll weiterlaufen, doch für mehr Güter auf der Schiene sind zusätzliche Massnahmen nötig.
Die Vernehmlassung zur Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) ist am 11. August zu Ende gegangen. Die Verlängerung der UKV-Förderung ist nötig – für eine echte Trendwende braucht es aber deutlich mehr.
Kern der GVVG-Änderung ist die weitere Förderung des alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV). Sie kommt keinen Moment zu früh. Der Schienengüterverkehr durch die Alpen steht stark unter Druck: Seit 2021 ist das UKV-Volumen um rund 11 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig nahm der Lastwagenverkehr durch die Alpen um über 7 Prozent zu. Trotzdem wurden die Betriebsabgeltungen für den UKV seit 2021 um rund 40 Prozent reduziert. Die Politik hat die Warnsignale lange ignoriert. Dies mit absehbaren Folgen für Alpenschutz, Bevölkerung und Verlagerung.
Ohne Förderung droht die nächste Lastwagenflut
Im Auftrag des Parlaments schlägt der Bundesrat nun vor, die Unterstützung bis 2035 zu verlängern und dafür einen Zahlungsrahmen von 486 Millionen Franken bereitzustellen. Das verhindert vorerst Schlimmeres. Denn nach geltendem Recht würden die Fördergelder bis 2030 auslaufen. Ohne Gegenmassnahmen drohen dann bis zu 1,2 Millionen Lastwagenfahrten pro Jahr durch die Schweizer Alpen – fast doppelt so viele wie das gesetzliche Verlagerungsziel erlaubt. Für die Menschen entlang der Transitachsen hiesse das: mehr Lärm, mehr Schadstoffe, mehr Belastung in den engen Alpentälern – und ein markanter Einschnitt bei Gesundheit und Lebensqualität.
Nötig – aber nur der Anfang
Die Vorlage geht deshalb in die richtige Richtung. Eine Trendwende schafft sie aber nicht. Die Fördergelder helfen vor allem, die Probleme auf den NEAT-Zulaufstrecken abzufedern und den alpenquerenden UKV trotz schwieriger Bedingungen im Markt zu halten. Sie gleichen jedoch nicht aus, dass der Lastwagenverkehr seine Umwelt-, Klima-, Gesundheits- und Infrastrukturkosten weiterhin nicht selbst trägt. Solange die Strasse ihre Kosten der Allgemeinheit überlässt und die LSVA als wichtiges Verlagerungsinstrument ausgehöhlt wird, bleiben Ausgleichszahlungen in Form von Abgeltungen an die Schiene unverzichtbar.
Die Forderungen von Pro Alps
Pro Alps fordert deshalb drei Korrekturen: Erstens muss im GVVG ausdrücklich festgehalten bleiben, dass die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs der Erreichung des Verlagerungsziels dient. Zweitens ist die vorgesehene automatische Abnahme der Betriebsabgeltungen ab 2030 zu streichen. Die Höhe der Unterstützung muss sich an der Verkehrsentwicklung, den Wettbewerbsbedingungen und am Verlagerungsauftrag messen, nicht an einem politisch festgeschriebenen Abbaupfad. Drittens braucht es endlich faire Rahmenbedingungen: eine deutlich stärkere LSVA, der Abbau der indirekten Subventionierung des Strassengüterverkehrs und mehr Druck für den Ausbau der internationalen Zulaufstrecken zur NEAT.
Nach Abschluss der Vernehmlassung wird die GVVG-Änderung nun im Parlament beraten. Pro Alps wird sich dort mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Förderung nicht zur Verwaltung des Verlagerungsnotstands verkommt, sondern wieder dem dient, wofür sie gedacht ist: mehr Transitgüterverkehr auf die Schiene und mehr Alpenschutz.
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