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Die UKV-Förderung soll weiterlaufen, doch für mehr Güter auf der Schiene sind zusätzliche Massnahmen nötig.

Die Vernehm­lassung zur Änderung des Güter­verkehrs­verlagerungs­gesetzes (GVVG) ist am 11. August zu Ende gegangen. Die Verlängerung der UKV-Förderung ist nötig – für eine echte Trend­wende braucht es aber deutlich mehr.

Kern der GVVG-Änderung ist die weitere Förderung des alpen­querenden un­be­gleiteten kombinierten Verkehrs (UKV). Sie kommt keinen Moment zu früh. Der Schienen­güter­verkehr durch die Alpen steht stark unter Druck: Seit 2021 ist das UKV-Volumen um rund 11 Prozent zurück­gegangen. Gleich­zeitig nahm der Last­wagen­verkehr durch die Alpen um über 7 Prozent zu. Trotzdem wurden die Betriebs­ab­geltungen für den UKV seit 2021 um rund 40 Prozent reduziert. Die Politik hat die Warn­signale lange ignoriert. Dies mit abseh­baren Folgen für Alpen­schutz, Be­völkerung und Ver­lagerung.

Ohne Förderung droht die nächste Last­wagen­flut
Im Auftrag des Parlaments schlägt der Bundes­rat nun vor, die Unter­stützung bis 2035 zu ver­längern und dafür einen Zahlungs­rahmen von 486 Millionen Franken bereit­zu­stellen. Das ver­hindert vorerst Schlimmeres. Denn nach geltendem Recht würden die Förder­gelder bis 2030 auslaufen. Ohne Gegen­mass­nahmen drohen dann bis zu 1,2 Millionen Last­wagen­fahrten pro Jahr durch die Schweizer Alpen – fast doppelt so viele wie das gesetzliche Ver­lagerungs­ziel erlaubt. Für die Menschen entlang der Transit­achsen hiesse das: mehr Lärm, mehr Schad­stoffe, mehr Belastung in den engen Alpen­tälern – und ein markanter Ein­schnitt bei Gesundheit und Lebens­qualität.

Nötig – aber nur der Anfang
Die Vor­lage geht deshalb in die richtige Richtung. Eine Trend­wende schafft sie aber nicht. Die Förder­gelder helfen vor allem, die Probleme auf den NEAT-Zulauf­strecken abzufedern und den alpen­querenden UKV trotz schwieriger Bedingungen im Markt zu halten. Sie gleichen jedoch nicht aus, dass der Last­wagen­verkehr seine Umwelt-, Klima-, Gesundheits- und Infra­struktur­kosten weiterhin nicht selbst trägt. Solange die Strasse ihre Kosten der Allgemein­heit überlässt und die LSVA als wichtiges Ver­lagerungs­instrument ausgehöhlt wird, bleiben Aus­gleichs­zahlungen in Form von Abgeltungen an die Schiene un­verzicht­bar.

Die Forderungen von Pro Alps
Pro Alps fordert deshalb drei Korrekturen: Erstens muss im GVVG aus­drücklich fest­gehalten bleiben, dass die Förderung des alpen­querenden Schienen­güter­verkehrs der Erreichung des Ver­lagerungs­ziels dient. Zweitens ist die vorgesehene automatische Ab­nahme der Betriebs­ab­geltungen ab 2030 zu streichen. Die Höhe der Unter­stützung muss sich an der Verkehrs­entwicklung, den Wett­bewerbs­bedingungen und am Verlagerungs­auftrag messen, nicht an einem politisch fest­geschriebenen Abbau­pfad. Drittens braucht es endlich faire Rahmen­bedingungen: eine deutlich stärkere LSVA, der Abbau der indirekten Sub­ventionierung des Strassen­güter­verkehrs und mehr Druck für den Ausbau der inter­nationalen Zulauf­strecken zur NEAT.

Nach Abschluss der Ver­nehm­lassung wird die GVVG-Änderung nun im Parlament beraten. Pro Alps wird sich dort mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Förderung nicht zur Verwaltung des Ver­lagerungs­not­stands verkommt, sondern wieder dem dient, wofür sie gedacht ist: mehr Transit­güter­verkehr auf die Schiene und mehr Alpen­schutz.

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